Juni 29, 2011

Nahversorgung in Seckbach sichern

Antrag vom 15.06.2011, NR 39

Betreff:

Städtebauliche Neuordnung des Atzelbergplatzes und Aufrechterhaltung der Nahversorgung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der M 92 mit der Maßgabe zu, dass die Ziffer 2 der Vorlage sowie der Punkt 4 der Begründung wie folgt ergänzt werden:

Der Investor, die ABG Holding, soll den jeweiligen Betreiber des großflächigen Lebensmitteleinzelhandels vertraglich verpflichten, dass neben dem Lebensmittelmarkt im neuen Bebauungsgebiet auch der kleine Lebensmittelmarkt in der Wilhelmshöher Straße mit einem die Nahversorgung sichernden Sortiment zu betreiben ist.

 

Begründung:

Die städtebauliche Neuordnung des Atzelbergplatzes mit einem wettbewerbsfähigen Lebensmitteleinzelhandel bietet für die Entwicklung des Quartiers gute Chancen.

Gleichwohl muss die Nahversorgung gerade für mobilitätseingeschränkte Menschen im alten Ortskern sichergestellt werden.

Antragsteller:
CDU
GRÜNE

Vertraulichkeit: Nein

Hauptvorlage:
Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 92

Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss

Versandpaket: 29.06.2011