Juni 21, 2012

Einzelhandels- und Zentrenkonzept zur Sicherung der Nahversorgung weiterentwickeln

 

den 18.06.2012

Antrag 

der Fraktion Die Grünen im Römer 

zur Vorlage M 21/12

Einzelhandels- und Zentrenkonzept zur Sicherung der Nahversorgung weiterentwickeln 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der M 21 mit folgenden Maßgaben zu:

1) Der Magistrat berichtet jährlich über großflächige Einzelhandelsvorhaben, für die

a) Bauanträge gestellt wurden,

b) Baugenehmigungen erteilt wurden, sowie

c) Aufstellungsbeschlüsse von Bebauungsplänen gefasst wurden, welche die Entwick-lung neuer großflächiger Einzelhandelsvorhaben ermöglichen und stellt diese in Bezug auf die Lage zu den im Einzelhandels- und Zentrenkonzept definierten Ver-sorgungszentren dar.

 

Der Magistrat erläutert die Anwendung oder begründete Abweichung vom Einzelhan-dels- und Zentrenkonzept in der Zusammenschau. Vorhaben in öffentlicher Träger-schaft (vgl. § 69 HBO) sind nachrichtlich darzustellen, sobald die entsprechende Be-schlussfassung vorliegt.

2) Der Magistrat wird beauftragt, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit dem Schwerpunkt „Sicherung der Nahversorgung“ weiterzuentwickeln. In den Planungspro-zess sind insbesondere Ortsbeiräte, Gewerbevereine sowie die interessierte Öffentlichkeit in den Stadtteilen mit dem Ziel einzubeziehen, gemeinsame Initiativen der verschiedenen Kräfte im Ortsteil zu bündeln, die Umsetzung anzustoßen und seitens der Stadtplanung und Wirtschaftsförderung zu begleiten.

3) In dem Konzept sind im Rahmen der Weiterentwicklung die Defizite in der Nahversor-gung aufzuzeigen.

den in den Jahren 2006/2007 durchgeführten Ortsteilkonferenzen (vgl. B 617/2008) werden in den Zentrenbereichen, die eine Herabstufung erfahren haben oder nicht mehr den Anforderungen an eine D-Lage entsprechen, zeitnah Orts-teilkonferenzen durchgeführt. Ziel ist die Einbindung der zu versorgenden Anwohnerin-nen und Anwohner, des Einzelhandels (Gewerbevereine, soweit möglich) und der Ortsbeiräte, um die verschiedenen Kräfte im Ortsteil zu bündeln und Initiativen vor Ort zur Aufwertung und Stabilisierung der Zentren zu entwickeln sowie die Umsetzung an-zustoßen und seitens der Wirtschaftsförderung zu begleiten.

4) Der Magistrat wird im 1. Quartal 2014 einen Zwischenbericht über die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts mit dem Schwerpunkt „Sicherung der Nahversorgung“ geben und über die Durchführung der Konferenzen und deren Ergebnisse berichten.

 

Begründung: 

Die in Magistratsvorlage 21 vom 13.01.2012 wie bereits in Magistratsvorlage 51 vom 14.03.2008 unter 1.1 (Zusätzliche und entfallene Versorgungszentren, letzter Abschnitt) angesprochene „Systematik, geplante Projekte nicht darzustellen“, wird nunmehr mit Ver-weis auf die Entwicklung nach den Prinzipien des Einzelhandelskonzepts bei Skyline Pla-za und Honsell-Dreieck partiell aufgegeben. Ohnehin war diese Systematik nicht befriedi-gend auf das vorrangige Ziel des Konzepts abgestimmt, die mögliche zukünftige Entwick-lung abzubilden und ggf. zu steuern und hat bereits in der Vergangenheit zu Irritationen geführt. Die Information über allgemein bekannte bzw. in den Medien bereits detailliert diskutierte Vorhaben gehört zumindest nachrichtlich in ein Rahmenkonzept, auch wenn diese Vorhaben noch nicht planungsrechtlich oder politisch abgesichert sind. Es erscheint daher notwendig, die bisher leitende Systematik um bereits bestehende bzw. bekannte Planungsvorhaben zu erweitern.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept stellt die angestrebte Zentrenstruktur und das Versorgungsnetz im Stadtgebiet dar. Es definiert zudem die zentralen Versorgungsberei-che, die durch die ausnahmsweise Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben außerhalb der Zentren nicht wesentlich beeinträchtigt werden dürfen. Der jährliche Bericht über die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben bzw. die Schaffung der dafür erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen soll eine Beurteilung der tatsächli-chen Orientierung von Einzelfallentscheidungen an den Zielen des Konzepts – und deren evtl. Weiterentwicklung – ermöglichen.

Die Nahversorgung ist für die älter werdende Stadtbevölkerung und die Lebensqualität in den Stadtteilen, aber auch für das Überleben von kleineren inhabergeführten Geschäften von zentraler Bedeutung. Daher ist deren möglichst ortsnahe und kleinräumige Bestands-aufnahme für BewohnerInnen und Ortsbeiräte in den betreffenden Stadtteilen wichtig, bevor in Ortsteilkonferenzen vor Ort und bei übergeordneter Planung über geeignete Fördermaßahmen nachgedacht wird. Auch diese kleineren Ansiedlungen, die städtebau

lich integriert und vorrangig auf die wohnungsnahe Versorgung ausgerichtet sind, aber über weniger Betriebe und kleinere Verkaufsflächen verfügen als in der Kategorie D festgeschrieben, müssen im Rahmen der Ortsteilkonferenzen mitbetrachtet werden. Neben der Tendenz zu jeweils größeren Verkaufsflächen bestimmter Anbieter ist gleich-zeitig auch neuer Bedarf für kleinere wohnungsnahe Angebote (z.B. Nahkauf) zu beobach-ten. In vielen älteren Stadtteilen und Quartieren sind die bisherigen Einzelhandels- und Nahversorgungsstrukturen in Auflösung begriffen. Dieser Prozess sorgt ebenso wie die geplante Ansiedlung von größeren Vollversorgern für berechtigte Besorgnis der Bewohne-rInnen.

Die bisherigen planerischen Instrumente zur Ansiedlung von Einzelhandel und zur Absicherung einer Nahversorgung sowie das Engagement von örtlichen Gewerbevereinen und die Aktivitäten der dezentral tätigen MitarbeiterInnen der Wirtschaftsförderung reichen offensichtlich nicht aus.

In der Weiterentwicklung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts mit dem Schwerpunkt „Sicherung der Nahversorgung“ soll in Kooperation mit Akteuren im Stadtteil und im Dialog mit Marktakteuren nach Möglichkeiten gesucht werden, erkannte Lücken im Nahversor-gungsnetz zu schließen und die hierfür möglichen städtebaulichen, wirtschaftsfördernden oder liegenschaftlichen Beiträge und Maßnahmen der Stadt Frankfurt am Main zu bestimmen.

Die Entwicklung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zu einem Masterplan der Nahversorgung soll hier Planungserfordernisse deutlich machen und eine Grundlage für mögliche Umsteuerungen und ordnungspolitische Eingriffe bilden.

Einige Anregungen aus der 2. Bürgerversammlung „Stärkung der Einzelhandelsstruktur in Frankfurt am Main“ (28.03.2000) sind hierfür immer noch aktuell.

Gleichzeitig bietet die Weiterentwicklung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts im Sinne dieses Masterplans eine gute Möglichkeit, die BewohnerInnen der Stadtteile frühzei-tig in den Planungsprozess einzubinden und deren Bedürfnisse aufzunehmen.