Juli 17, 2013

Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindern

Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 14.05.2013, NR 602

Betreff:

Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen verhindern

Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat:

1. Sich bei der Deutschen Lufthansa sowie allen zuständigen Stellen (Fraport, Fluglärmkommission, Landesverkehrsministerium, Bundesverkehrsministerium) dafür einzusetzen, dass das ab 1. Juni 2013 von der Lufthansa geplante Flachstartverfahren am Frankfurter Flughafen nicht angewandt wird.

 

2. Von allen an der Entscheidung beteiligten Stellen genaue Auskunft darüber einzuholen, wie viele Bürgerinnen und Bürger, in welchen Wohngebieten Frankfurts und in welchem Umfang von den Steigerungen des Fluglärms bei Umsetzung der Planungen betroffen wären. Die Informationen und Erkenntnisse sind den Stadtverordneten zu berichten und insbesondere gegenüber den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern darzustellen.

 

3. Zu prüfen, ob eine Klage gegen dieses Vorhaben aussichtsreich ist.

 

Begründung:

Die Lufthansa plant zum 1. Juni 2013 die Implementierung eines neuen Startverfahrens  am Frankfurter Flughafen. Dieses Abflugverfahren sieht vor, schon ab einer Flughöhe von 305 Metern die Triebwerksleistung stärker für Beschleunigung und weniger für das Steigen einzusetzen. Daraus resultieren ein längeres Verweilen auf niedrigerer Flughöhe und eine erhöhte Lärmimmission.

Das Unternehmen begründet die Entscheidung für das neue Abflugverfahren mit niedrigerem Kerosinverbrauch und geringeren Wartungskosten. Eine „moderate“ Lärmsteigerung für die Bevölkerung wird von der Lufthansa selbst formuliert. Die Fluglärmkommission wurde über die Pläne am 24. April 2013 informiert. Vertreter der Lufthansa waren jedoch nicht anwesend um Fragen zu beantworten. Das von der Lufthansa zu Grunde gelegte Gutachten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) lag den Mitgliedern der Fluglärmkommission ebenso nicht vor.

 

Gemäß § 29 b Absatz 1 des LuftVG ist die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, um die Bevölkerung vor erheblichen Belästigungen zu schützen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 15. Dezember 2011 (§ 978) zusammen mit den anderen betroffenen Kommunen bekräftigt: „die in den besonders von Fluglärm belasteten Gebieten lebenden Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass es nicht noch lauter wird.“

 

Der Frankfurter Süden ist bereits hoch und unzumutbar mit Fluglärm belastet. Jegliche weitere Fluglärmbelastung ist nicht vertretbar.

Antragsteller:
CDU
GRÜNE

Antragstellende Person(en):
Stadtv. Helmut Alexander Heuser
Stadtv. Robert Lange
Stadtv. Ursula auf der Heide
Stadtv. Birgit Czerny