Juli 17, 2013

Auswirkungen von Wirbelschleppen -Vorfälle und Zuverlässigkeit der Prognosen über das Gefahrenpotenzial des Nordwest-Landebahnbetriebes für die Frankfurter Bevölkerung

Anfrage gem. § 18 (3) GOS vom 25.04.2013, A 351

Betreff:

Auswirkungen der Wirbelschleppen – Vorfälle und Zuverlässigkeit der Prognosen über das Gefahrenpotenzial des Nordwest-Landebahn-Betriebes für die Frankfurter Bevölkerung

Die Beschädigung von Dächern und herabfallende Dachziegel in Flörsheim durch Wirbelschleppen von auf der Nordwestbahn landenden Flugzeugen verunsichern die Bevölkerung. Bei dem Vorfall am 05.04.2013 hat nur ein glücklicher Zufall verhindert, dass Menschen zu Schaden kamen. Auch Raunheim, allerdings durch die Südbahn, ist seit Jahren von diesem Phänomen betroffen. Wegen der wesentlich höheren Überflughöhe über der vorhandenen Bebauung (Minimum (über Grund) ca. 570 m Frankfurt-Sachsenhausen, ca. 270 m Flörsheim, ca. 300 m Raunheim) ist in Frankfurt das Gefährdungspotential durch Wirbelschleppen wesentlich niedriger, Schäden sind bisher nicht bekannt. In Raunheim wurden und werden die von Wirbelschleppen ausgehenden Gefährdungen durch eine spezielle Befestigung der Dachziegel minimiert. Es ist jedoch nicht vorstellbar, dass alle bewegbaren Gegenstände und Hausbestandteile in den direkt überflogenen Bereichen der Kommunen so festgeklammert werden können, dass keine Gefahr mehr besteht.

 

Die Praxis zeigt, dass Wirbelschleppen in Flörsheim häufiger und mit größerem Gefährdungspotenzial auftreten, als die Prognosen im Planfeststellungsverfahren für die Betriebsgenehmigung der Nordwestlandebahn vorhergesagt hatten.

 

Die ersten Klageverfahren sind eingeleitet und weitere sind zu erwarten.

 

Es ist ebenso zu erwarten, dass die Ausweitung der Rückenwindkomponente, die den Frankfurter Süden noch stärker belasten würde, erneut zur Diskussion gestellt wird.

Die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt sorgen sich außerdem, ob auch Gefahrenpotenziale, die für das Frankfurter Stadtgebiet beschrieben wurden, realistisch bewertet wurden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

1. Was kann der Magistrat tun, um zu verhindern, dass die Vorfälle in Flörsheim nicht zur Ausweitung des Westbetriebes und damit zu noch größerer Lärmbelastung der Frankfurter Bevölkerung führen?

2. Wie beurteilt der Magistrat die im Planfeststellungsverfahren vorgenommene Risikobewertung zum Auftreten von Wirbelschleppen und mögliche rechtliche Auswirkungen?

3. Welche Überlegungen bestehen, die im Planfeststellungsverfahren für das Stadtgebiet Frankfurt prognostizierten Gefahrenpotenziale im Lichte der Erkenntnisse aus Flörsheim neu zu bewerten?

 

Antragsteller:
CDU
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